Benutzeranmeldung
Navigation
Der Ausländerbeirat
Nicht wählen können und sich doch einmischen – Der Ausländerbeirat
Derzeit leben in Nordrhein Westfalen fast 2 Millionen Ausländer. Viele von ihnen stammen nicht aus der EU haben aber eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Sie arbeiten hier und zahlen Steuern. Diese Menschen haben nur wenig Einfluss auf die kommunale Politik.
Doch in einem Ausländerbeirat können auch sie sich in die Politik einmischen.
Doch in einem Ausländerbeirat können auch sie sich in die Politik einmischen.
In Gemeinden mit mehr als 5000 ausländischen Einwohnern muss ein Ausländerbeirat gegründet werden. In Gemeinden mit mehr als 2000 ausländischen Einwohnern muss auf Antrag von mindesten 200 Wahlberechtigten ein Ausländerbeirat gegründet werden. Die Wahlen müssen innerhalb von acht Wochen nach der Kommunalwahlen stattfinden. Meistens finden sie parallel statt. Hier findet das gleiche Wahlprozedere wie bei den Kommunalwahlen statt.
Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre oder älter ist, länger als ein Jahr mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland lebt und seit drei Monaten in der Gemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Asylbewerber haben hier kein Wahlrecht.
Die Ausländerbeiräte haben keine Gesetzgebungskompetenz, sondern haben in erster Linie einen beratenden Status inne!
Sie können Politiker beraten und ihnen Vorschläge machen, was sie gerne in der Gemeinde oder Stadt anders haben möchten.
Sie können Politiker beraten und ihnen Vorschläge machen, was sie gerne in der Gemeinde oder Stadt anders haben möchten.


