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Landtagswahl Mai 2010
Die Landtagswahl in NRW findet alle fünf Jahre statt. Am 09. Mai 2010 findet die nächste Landtagswahl in NRW statt.
Allerdings dürfen nicht alle, die hier leben, auch wählen. Um wahlberechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
| X | Wählen darf jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art. 116 Abs. 1, der am Tag der Wahl 18 Jahre oder älter ist und länger als 16 Tage im Erstwohnsitz in seiner Gemeinde gemeldet ist. |
| X | Nicht wählen dürfen Menschen, die unter Vormundschaft stehen oder durch Gerichtsbeschluss das Wahlrecht aberkannt bekommen haben. |
Wie funktioniert die Landtagswahl in NRW?
Die Landtagswahl orientiert sich vom Wahlsystem an den Bundestagswahlen. Das bedeutet:
Bei der Landtagswahl in NRW hast du als Wähler zwei Stimmen! Mit der Erststimme wählst du einen Wahlkreiskandidaten. Damit du weißt wer das ist, solltet du natürlich wissen, welcher Politiker sich in eurem Wahlkreis zur Wahl für dieses Amt stellt, und euch in der Zeitung oder Internet darüber informiert, was sie im Landtag durchsetzen wollen.
Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei.
Wichtig ist noch zu wissen, wofür die Landesebene zuständig ist. Besonders wichtig für dich ist, dass die Länder die Hoheit über die Bildungspolitik haben. Das bedeutet, dass sie entscheiden ob es zum Beispiel Studiengebühren gibt oder nicht! Du merkst also, dass es sehr wichtig ist, wer auf Landesebene regiert, denn es kann dich direkt betreffen!
Deshalb entscheide mit und gehe wählen! Am 09. Mai 2010 kommt es auf deine Stimme an!
Weitere Infos findest du auch unter www.wahl-o-mat.de



