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Wer kann wählen?
In diesem Jahr haben neben dir noch rund 14 Millionen Menschen in NRW die Möglichkeit zu wählen. Aber nicht alle, die hier leben, dürfen auch wählen. Um wahlberechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese lassen sich in der Gemeindeordnung und im Grundgesetz finden:
X Wählen darf jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art. 116 Abs. 1, der am Tag der Wahl 16 Jahre oder älter ist und länger als drei Monate im Erstwohnsitz in seiner Gemeinde gemeldet ist.
X Wählen darf jeder ausländische Mitbürger, der am Tag der Wahl 16 Jahre oder älter ist und aus einem EU Land stammt und länger als drei Monate in seiner Gemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
X Nicht wählen dürfen Menschen, die unter Vormundschaft stehen oder durch Gerichtsbeschluss das Wahlrecht aberkannt bekommen haben.
X Nicht wählen dürfen jene ausländischen Mitbürger, die aus einem Land außerhalb der EU stammen oder Asylbewerber sind.


